Rechtsprechung
OVG Sachsen, 27.07.2009 - 2 B 381/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsJG § 68
Erlass; Stundung; besondere Härte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertretungszwang für das Verfahren der Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen der Stundung von Gerichtskosten in Anbetracht besonderer Härten für den Zahlungspflichtigen
- Judicialis
SächsJG § 68
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.05.2009 - 5 L 227/09
- OVG Sachsen, 27.07.2009 - 2 B 381/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Dresden, 22.05.2009 - 5 L 227/09
Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2009 - 2 B 381/09
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 22. Mai 2009 - 5 L 227/09 - wird verworfen. - VG Dresden, 03.04.2008 - 5 K 2209/07
Auszug aus OVG Sachsen, 27.07.2009 - 2 B 381/09
wegen Erlass der Gerichtskosten in den Verfahren 5 K 2209/07, 5 L 31/09 und 2 D 77/08 Antrag nach § 123 VwGO.
- VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
Gerichtsbescheid; Gerichtskosten; Klage auf Erlass der Gerichtskosten; "besondere …
Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).Aber selbst wenn man den alleinigen Verweis auf die Pfändungsschutzvorschriften als zu weit gehend ansehen würde (vgl. SächsOVG, B.v. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris), wäre das vorliegend ohne Bedeutung, weil der Beklagte dem Kläger ausdrücklich eine Stundung bis 1. Mai 2014 gewährt hat und damit in jedem Fall einem grundgesetzwidrigen Eingriff in das Existenzminimum des Klägers einen Riegel vorgeschoben hat.
- VG Würzburg, 27.02.2013 - W 6 K 12.921
Prozesskostenhilfe; Gerichtskosten; Klage auf Erlass der Gerichtskosten; …
Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).Aber selbst wenn man den alleinigen Verweis auf die Pfändungsschutzvorschriften als zu weit gehend ansehen würde (vgl. SächsOVG, B.v. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris), wäre das vorliegend ohne Bedeutung, weil der Beklagte dem Kläger ausdrücklich eine Stundung bis 1. Mai 2014 gewährt hat und damit in jedem Fall einem grundgesetzwidrigen Eingriff in das Existenzminimum des Klägers einen Riegel vorgeschoben hat.